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Provider: Mit einem Bein im Knast?

Nach den Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG, siehe Kästen) ist jeder, der anderen E-Mail-Dienste zur Verfügung stellt, zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Er darf deswegen die Daten nicht auswerten oder verraten und nach den neuen Gesetzen auch nicht unterdrücken. Eine gefilterte und weggeworfene E-Mail ist unterdrückt, der Rechtsbruch damit passiert. Damit drängt sich die Frage auf, ob man E-Mails überhaupt noch filtern darf.</>

Die Spreu vom Weizen trennen hat verschiedene Ziele. Einerseits geht es darum, lästigen Spam oder gefährliche Viren dem System und der Aufmerksamkeit des Benutzers zu entziehen. Es schadet der Produktivität, wenn sich der Sachbearbeiter jeden Tag durch hunderte Medikamenten-Angebote klicken muss genauso, als wenn er durch unbedarften Klick auf einen Anhang sein System abstürzen ließe. Letzteres ist unter Linux weniger ein Problem. Andererseits geht es darum, die Datenlast selbst zu verringern, eine Frage der Ressourcen.

Spam zuordnen

Die Lösung sind eigene Spamfolder für jeden E-Mail-Account. Das stellt sicher, dass keine Nachricht an den Empfänger unterdrückt wird, gleichzeitig jedoch ist der erkannte Ausschuss abgesondert und auf diese Weise mit geringstem Aufwand zu entsorgen - auch wenn das der Empfänger dann doch wieder selbst erledigen muss.

Wie er das tut, ob selten, regelmäßig, händisch oder mit einem Skript, ist seine Sache. Die Pflicht, den Posteingangs- und Spamfolder regelmäßig zu leeren und andere Details können er und sein Provider oder Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Sollten E-Mails vom SMTP-Server dann deshalb zurückgewiesen werden, weil die Mailbox des Empfängers nicht mehr aufnahmefähig ist, wird das keiner als strafbare Datenunterdrückung mehr interpretieren können.


Abbildung 1: Kein Ausweg aus der Spam-Falle: E-Mail-Müll muss man künftig selbst entsorgen.

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