Aktuelles Recht: Datenschutz im Blickpunkt
Cyber:Law
von Bernd Lutterbeck, Kei Ishii, Robert Gehring
Erschienen im Linux-Magazin
2001/02
Die erste Cyber:Law-Kolumne des neuen Jahrtausends ist nur einem einzigen Thema gewidmet: dem Datenschutz.
Oft wird die Betonung von Datenschutz-Aspekten als ein typisch europäischer Sonderweg abgetan. Diese Auffassung wird man in Zukunft wohl revidieren müssen. Eine empirische Untersuchung über die Einstellung von Amerikanern zum Problem der Online-Privacy vom August 2000 zeigt, dass auch in der neuen Welt das Bewusstsein für Fragen des Datenschutzes wächst [1].
Der Titel des Internet Life Report spricht für sich: Why Americans want to rewrite the rules. Die überwältigende Mehrheit der Befragten ist nicht damit einverstanden, in welcher Weise die Internet-Unternehmen in ihre Privatsphäre eindringen. 86 Prozent aller Befragten plädieren nämlich für eine Opt-in-Lösung - Daten sollen also nur nach vorheriger Zustimmung gesammelt werden dürfen.
Es scheint einen breiten Konsens zu geben, dass bestimmte Praktiken des Sammelns von Informationen unakzeptabel sind. Trotzdem möchte man fast sarkastisch werden, wenn man die Einzelheiten, über die wir im Folgenden berichten, zu einem Gesamtbild zusammenfügt: Datenschutz? What Datenschutz?
Alle Jahre wieder ...
wird der Big Brother Award, sozusagen die goldenen Zitrone der Datensammler-Branche, verliehen [2]. Hauptpreisträger ist die Initiatorin des Payback-Systems, die Firma Loyalty Partner. Nach eigener Aussage entwickelt und betreibt die Firma "branchen- und medienübergreifende Kundenmehrwertprogramme" [3]. Mit der Payback-Card von Loyalty Partner gehen mittlerweile "mehr als fünf Millionen aktive Kunden" shoppen und ziehen eine breite Datenspur hinter sich her. Davon träumen alle Werbemakler: wissen, wer wann was zu welchem Preis zu kaufen bereit ist. Nie war es leichter, die Werbung gezielt an die Frau, den Mann oder das Kind zu bringen.
Zu den Gesellschaftern der Firma gehören Branchenschwergewichte wie Lufthansa, die Unternehmensberatung Roland Berger, der Metro-Konzern (Kaufhof, Real, Sportarena) und der ehemalige Roland-Berger-Partner Alexander Rittweger. Letzterer hat früher das Miles & More-Programm der Lufthansa betreut, das die Geschäftsidee für die Payback-Karte lieferte. Kooperationspartner von Loyalty Partner sind unter anderen Apollo-Optik, DEA, Europcar, FTI Touristik, die UFA-Theater und natürlich die Unternehmen der Metro-Gruppe [4]. Wer gerne seine Fernsehgewohnheiten weitermelden möchte: Sat1 arbeitet inzwischen auch mit dem Payback-System [5].
Das Payback-System führt zum gläsernen Kunden
Wer immer fleißig Payback-Punkte sammelt, kann sie später in Prämien bei den beteiligten Kooperationspartnern umtauschen - und wird so nach und nach zum gläsernen Kunden. Solche Systeme mit den Rabattmarken der 50er Jahre zu vergleichen ist bestenfalls naiv. Damals wusste der ausgebende Händler zwar, dass der Kunde bei ihm gekauft hatte, aber er wusste nicht, was gekauft wurde. Die Konsumgewohnheiten verblieben weitgehend in der Privatsphäre.
Heute wird die Konsumüberwachung mit elektronischen Systemen immer weiter perfektioniert. Richtig ausgewertet (Stichwort Data Warehousing) lassen sich solche Informationen unmittelbar in Marktanteile umsetzen. Ganz klar, dass Kundendaten so zur begehrten Ware werden. Ob den Kunden das gefällt?
Wer fragt danach, wenn es ohnehein keine wirksamen Sanktionen gibt. Kundenfreundliche Datenschutzbestimmungen, wie sie im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) zu finden sind, werden konsequent ignoriert [6]. Es gibt wohl keine einzige Website im weiten Internet, die alle Forderungen aus dem TDDSG vollständig erfüllt. Auch die Vorzeige-Website der vereinten europäischen Datenschützer könnte noch einiges verbessern; aber dazu später.
Ins Bild passt, dass nach mehr als 15-jähriger Debatte die Bundesregierung einen Entwurf für die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt hat [7]. Man wird genau prüfen müssen, ob der 64-seitige "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze" das Interesse der Verbraucher am Schutz ihrer Privatsphäre im "offline-Bereich" besser zu schützen weiß als das geltende Recht.
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