Leistungsschutzrecht überarbeitet
Grund zu klagen!
Der Bundestag hat das in aller Eile abgeänderte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts verabschiedet. Es bringt nur wenige Änderungen – aber mit möglicherweise gravierenden Konsequenzen.
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Der Bundestag hat das in aller Eile abgeänderte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts verabschiedet. Es bringt nur wenige Änderungen – aber mit möglicherweise gravierenden Konsequenzen.
Gerade eben hat der Deutsche Bundestag das lange umstrittene, aber bereits seit 2009 von Lobbygruppen an höchster Stelle eingeforderte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Wie berichtet [1] wird damit eine Passage in das deutsche Urheberrechtsgesetz [2] aufgenommen, nach der künftig auch reine Verlage, also Nicht-Urheber, eigene (Zahlungs-)Ansprüche gegen Internet-Suchmaschinen und ähnliche Datenkraken erhalten.
Grob umrissen geht es darum: Jeder kennt die kurzen Textschnipsel, die neben oder unter den Treffern auf den Suchmaschinen-Seiten erscheinen (Abbildung 1) und die einleitenden Sätze des Inhalts der gelisteten Seite zitieren. Nach bisherigem Urheberrecht handelt es sich bei diesen Zitaten, also bei wörtlicher Übernahme eines Teils von urheberrechtlich geschützten Werken, um Kleinzitate oder Kurzzitate, die vom Urheber auch ohne seine Zustimmung und ohne Vergütungsanspruch hinzunehmen sind.
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