Nutzungsbedingungen von Web-APIs
Hintertüren
Fred Andresen
Wer populäre Webdienste anbietet, will deren Benutzung auch Weiterverkäufern einräumen – auch und gerade dann, wenn die Dienste kostenfrei sind. Die Anbieter halten sich jedoch per AGB weitreichende Hintertürchen und Kontrolloptionen offen.
Nicht nur wegen der ständig steigenden Bedeutung der sozialen Netze, schon aufgrund des leichteren und kostengünstigeren Vertriebs verlagert sich immer mehr Funktionalität jeder Art ins Web. Dabei wächst die Akzeptanz der diversen Webangebote mit ihrer Wahrnehmung in der Bevölkerung. Mit wachsender Anzahl registrierter oder angemeldeter Benutzer einher geht auch die Möglichkeit, mit den Anwendern Gewinn zu machen – selbst für eigentlich kostenlose Angebote. Facebook oder Google sind Paradebeispiele für solche Webdienste.
Weil die Betreiber auf Marktdurchdringung setzen, wollen beziehungsweise müssen sie Dritten die Möglichkeit einräumen, die eigenen Dienste selbst zu nutzen und mehr oder weniger weiterzuvertreiben. Dazu stellen sie Schnittstellen bereit, über die Dritte die Webfunktionen nicht nur selbst nutzen, sondern in eigene Angebote einbinden können – die Web-APIs.
Während einzelne Endkunden die originären Webangebote meist per Browser nutzen, bieten diese APIs eine Möglichkeit, die gleichen Informationen automatisiert leichter und schneller zu erhalten und auch einfacher weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus sind nur über das Web-API weitere Funktionalitäten oder Dienste möglich, die der Browser-Klientel ebenfalls entgehen.
[...]
Das Linux-Magazin Online veröffentlicht erstmals alle Print-Artikel,
die in den vergangenen sechs Jahren im Linux-Magazin erschienen sind.
Damit steht Ihnen ein hochwertig bestücktes Archiv bis hin zu den Beiträgen
der aktuellen Ausgabe online zur Verfügung. Die über 1200 Artikel sind
größtenteils kostenlos zugänglich, nur für Beiträge (als PDF) der
jüngsten zehn Linux-Magazine ist eine Gebühr von jeweils 99 Cent fällig.
Dieser Online-Artikel kann Links enthalten, die auf nicht mehr vorhandene Seiten verweisen. Wir ändern solche "broken links"
nur in wenigen Ausnahmefällen. Der Online-Artikel soll möglichst unverändert der gedrucken Fassung entsprechen.