Leser fragen, der Linux-Magazin-Ratgeber antwortet
Recht einfach
Urheberrecht, Verträge, Lizenzen und so weiter: In der Serie "Rechts-Rat" erhalten Linux-Magazin-Leser verständliche Auskünfte zu Rechtsproblemen des Linux-Alltags.
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Urheberrecht, Verträge, Lizenzen und so weiter: In der Serie "Rechts-Rat" erhalten Linux-Magazin-Leser verständliche Auskünfte zu Rechtsproblemen des Linux-Alltags.
In dieser Ausgabe geht's um "meisterhaftes" Festplatten-Aufrüsten, exotische Rechtsfragen für IT-Dienstleister, Lizenzprobleme bestimmter Headerdateien sowie 3-D-Raubkopien.
Ich habe mich nebenberuflich, aber mit Gewerbeschein darauf spezialisiert, für Gaststätten Musik-Abspielprogramme (Playlist-Tools) zu entwickeln beziehungsweise Zusatzsoftware zu bestehenden Programmen zu schreiben, die eine genaue Auswertung der abgespielten Musikstücke erlaubt. Weil des Öfteren schon die Kunden zugleich neue Festplatten und andere Hardware installiert haben wollten, hat mein Partner diese Arbeiten für mich übernommen. Nun habe ich gehört, dass man für solche Konfigurationstätigkeiten einen Meisterbrief benötigt und in der Handwerkskammer Mitglied sein muss. Darf ich weiterhin Festplatten, Soundkarten und andere Hardware in die PCs meiner Kunden einbauen oder muss ich sie wegen so etwas zu einem anderen Betrieb schicken?
Steffi K.
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