Stiftung: Populäre Rechtsform für freie IT-Projekte
Stiften gehen
Fred Andresen
Pferd ohne Reiter, Land ohne Volk, Vermögen ohne Herrn – das ist die Stiftung. Lange verschmäht, erfreut sich die eigentümliche Rechtsform bei Open-Source-Projekten jetzt großer Beliebtheit. Was steckt dahinter?
Zuletzt durch die Spendenaktion der Libre-Office-Community und die Open Document Foundation in die Augen der Öffentlichkeit gerückt, verbindet die Rechtsform der Stiftung das mittelalterliche Stift, in dem heute noch Mönche hausen, mit der Lebensbasis des Millionärstöchterchens. Und sie töpfert den 30 Milliarden, die nach Bill Gates' Willen dem Kampf gegen Kinderlähmung dienen, das Gefäß. Was eine Stiftung – so ungefähr – ist, mag ja noch halbwegs bekannt sein; was man damit bezweckt, liegt eher im Trüben.
Geld mit eigenen Rechten und Pflichten
Die deutsche Rechtsgrundlage für eine Stiftung findet sich in den Paragrafen 80 ff. BGB [1]: Hiernach ist eine Stiftung ein einer bestimmten Zweckerfüllung gewidmetes Vermögen. Zusätzlich zur Willenserklärung des Stifters braucht es noch die Anerkennung durch eine Behörde. Das genügt. Die Folge: Das Vermögen selbst wird rechtsfähig. Das Stiftungsvermögen gehört damit nur der Stiftung und keiner natürlichen Person mehr. Das ist so, als würde der Eigentümer nie sein Ziel aus den Augen verlieren, nie zweifeln und nie altern – eben Beständigkeit.
Die Erfordernisse für die Errichtung einer Stiftung sind damit gering: Der Stifter muss ein bestimmtes Vermögen zur Verfügung stellen, den Stiftungszweck genau umreißen und festlegen, wer sich um die Verwirklichung des Stiftungsziels kümmert. "Wer" bezeichnet hier das Organ, das in dem festgelegten Sinne handeln soll. Bei der Stiftung ist dies per Gesetz der Vorstand, bei einer GmbH wäre es der Geschäftsführer.
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