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Verfassungsbeschwerde gegen das BSI-Gesetz
Angezapft
Fred Andresen
Das BSI-Gesetz erlaubt dem deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie die Massenüberwachung aller Zugriffe auf Bundes-IT. Gegen die dadurch zu befürchtende Bespitzelung der Bürger haben zwei Personen Verfassungsbeschwerde erhoben.
Seit Ende des Sommers 2009 ist das deutsche BSI-Gesetz in Kraft, das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [1]. Es wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes vom 14.8.2009 statuiert und löst das alte BSI-Errichtungsgesetz aus dem Jahr 1990 [2] ab.
BSI - die IT-Feuerwehr
Die neue Regelung erweitert unter anderem die Aufgaben des Bundesamts und räumt ihm dafür erweiterte Rechte ein. Dazu gehört die Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes, beschrieben in Paragraf 5 des BSI-Gesetzes. Die Vorschrift ermächtigt das BSI (Abbildung 1) zur Abwehr solcher Gefahren Protokoll- und Kommunikationsschnittstellendaten zu erfassen und automatisiert auszuwerten, um Störungen zu beheben, Fehler zu erkennen und Angriffe abzuwehren. Sofern und so weit solche Daten unter das Fernmeldegeheimnis oder den Datenschutz fallen, muss das Bundesamt diese sofort nach der Auswertung löschen, wenn nicht besondere Ausnahmetatbestände vorliegen.
Abbildung 1: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) residiert in Bonn und soll nun auch die Kommunikation der Bürger mit Bundesbehörden überwachen.© BSI
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