Open Source im professionellen Einsatz

Definitionsprobleme

Vor einem ganz ähnlichen Definitionsproblem stehen auch die Patentämter in Europa, wenn sie nicht gerade über die Softwaresteuerung eines Armbanduhr-Tauchcomputers, sondern über Programme entscheiden müssen, die auf Standard-PCs laufen. DPMA [4], EPA [5] & Co. behelfen sich hier gerne mit der Vorstellung einer "virtuellen Maschine", die durch die Verbindung von Hard- und Software die Simulation eines speziellen Automaten darstellt. Wer so argumentiert, der übersieht, dass diese virtuelle Maschine nicht mehr leisten kann als die darunter liegende echte Maschine: der PC. Und die echte Maschine ist ja patentierbar - zumindest sind es ihre einzelnen Bestandteile. Der einzige Unterschied ist dabei die Software als solche, die nach bestehender Rechtslage aber nicht patentfähig sein soll.

Keine Mogelei

Lösungsfremde, nicht verfahrenskennzeichnende Schritte (im englischen Original "insignificant steps") sind nach Ansicht des Gerichts sowohl bei Maschinenbindung als auch bei der Umwandlung nicht zu berücksichtigen. Als Beispiel sind hier Datenerhebung und -ausgabe genannt.

Abbildung 2: Unruhe in München, dem Sitz des Europäischen Patentamts: FFII-Aktivisten und Richard Stallman protestieren auf dem Marienplatz gegen Patente auf Leben und Software.

Abbildung 2: Unruhe in München, dem Sitz des Europäischen Patentamts: FFII-Aktivisten und Richard Stallman protestieren auf dem Marienplatz gegen Patente auf Leben und Software.

Ob dieses zusätzliche Kriterium in der Praxis für mehr Klarheit sorgt, bleibt offen. Zu leicht scheint möglich, dass sich in einem neuen Verfahren kennzeichnende Elemente kaum klar von überflüssigen oder alternativen Schritten abgrenzen lassen. Das war im vorliegenden Fall auch nicht nötig. Das Gericht hat entschieden, dass das beanspruchte Verfahren den "machine-or-transformation test" nicht besteht und daher kein Patent erteilt werden dürfe.

Zum Urteil des Court Of Appeals gehören einige vom Mehrheitsentscheid abweichende Meinungen, die sich zwar nicht gegen den Urteilsspruch als solchen richten, sich aber kritisch oder ergänzend mit einigen dort angeführten Entscheidungsgründen auseinandersetzen.

Diesen Artikel als PDF kaufen

Express-Kauf als PDF

Umfang: 3 Heftseiten

Preis € 0,99
(inkl. 19% MwSt.)

Als digitales Abo

Als PDF im Abo bestellen

comments powered by Disqus

Ausgabe 07/2013

Preis € 6,40

Insecurity Bulletin

Insecurity Bulletin

Im Insecurity Bulletin widmet sich Mark Vogelsberger aktuellen Sicherheitslücken sowie Hintergründen und Security-Grundlagen. mehr...

Linux-Magazin auf Facebook