Anhörung zu Softwarepatenten
Patentrezepte
Nun steht sie an, die entscheidende Phase in Sachen Softwarepatente. Das Europäische Patentamt hört auf Argumente für und wider und gibt dann die Leitlinien vor. Ein Überblick.
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Nun steht sie an, die entscheidende Phase in Sachen Softwarepatente. Das Europäische Patentamt hört auf Argumente für und wider und gibt dann die Leitlinien vor. Ein Überblick.
Das Rennen um Softwarepatente ist auf der Zielgeraden. Gegner und Befürworter legen sich noch einmal kräftig ins Zeug, betreiben Lobbyarbeit oder bündeln einfach noch einmal ihre Kommentare.
Computerprogramme sind bereits jetzt über das Urheberrecht schutzfähig. Diesen Schutz gibt es - anders als bei einem Patent - ohne Amtsschimmel und kostenlos. Er entsteht mit dem Schöpfungsakt, sprich dem kreativen Prozess, mit dem der Urheber seinem Werk den persönlichen, individuellen Ausdruck verleiht. Das Urheberrecht kennt Rechte, die nur dem Urheber persönlich zustehen, aber auch andere, insbesondere Verwertungsrechte, die frei übertragbar und handelsfähig sind.
Der Schutz erstreckt sich über viele Jahre: In Deutschland endet die Frist zumeist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese Frist - zusammen mit der Bestimmung, dass das Urheberrecht als Ganzes unter Lebenden nicht übertragbar ist, wohl aber vererbt werden kann - soll das ideelle Vermögen vergleichbar zum rein monetären oder substanziellen Vermögen machen.
Weshalb wollen viele Unternehmen lieber Patente, als auf das Urheberrecht angewiesen zu sein? Zum einen geht es um Investitionssicherheit. Denn ob ein Werk überhaupt urheberrechtlich schutzfähig ist, lässt sich nur im Streitfall, also vor Gericht, bestimmen. Unternehmen, die viel Geld in die Programmentwicklung stecken oder die entsprechenden Verwertungsrechte kaufen, sind daher unsicher, ob das Programm oder weite Teile davon tatsächlich schutzfähig sind.
Ein Patent hingegen wird bereits bei der Anmeldung auf Schutzfähigkeit geprüft - jedenfalls im Prinzip. Die für die Patentierung zusätzlich anfallenden Kosten sind für Softwarehersteller im Vergleich zu Programmentwicklungskosten marginal und kalkulierbar. Vor diesem Hintergrund spielt auch die Einheitlichkeit des Patentwesens eine Rolle, die durch Behördenstruktur und internationale Vereinbarungen verlässlicher scheint.
Natürlich hat auch das Recht auf Privatkopie Anteil daran: Das Urheberrecht war immer schon als Investitionsschutz gestaltet. Ursprünglich als Schutz der Druckerei - und nicht etwa des Autors - eingeführt, befand sich das Urheberrecht stets in einem Spannungsverhältnis zwischen diesem Investitionsschutz und der Begünstigung der Bürger, die an den Werken partizipieren sollten.
Umfang: 3 Heftseiten
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