Open Source im professionellen Einsatz

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Harald Welte zwingt den Telefonie-Anbieter Skype zur GPL-Konformität

Verletzungsgefahr

Seine Webseite GPL-Violations.org listet Verstöße gegen die General Public License. Vor dem Oberlandesgericht München hat Harald Welte gegen den IP-Telefonie-Anbieter Skype einen weiteren Erfolg errungen.

Ein Urteil gegen das in Luxemburg ansässige Unternehmen Skype musste das Münchner Gericht nicht fällen. Nach dem Austausch der Argumente zeigte sich Skype reuig, zog die Berufung zurück und erkannte die einstweilige Verfügung an, die Welte in einer ersten Verhandlung im Juli 2007 erwirkt hatte.

Stein des Anstoßes war ein VoIP-Telefon, das Skype verkauft. Auf Antrag von Harald Welte (siehe Kasten "Streiter für die GPL"), Gründer und Vertreter von GPL-Violations.org [1], hatte das Gericht im Juli 2007 entschieden, dass Skype beim Vertrieb des Geräts von Hersteller SMC Networks die Richtlinien der GPL nicht ausreichend berücksichtigt. Die Firmware dieses Telefons basiert auf Linux und enthält Bestandteile, an denen Welte Urheberrechte besitzt und die nach den Bedingungen der GPLv2 lizenziert sind. Beim ersten Verkauf war weder ein Hinweis auf die GPL-Software erfolgt noch eine Kopie des Lizenztextes beigelegt.

Streiter für die
GPL


Harald Welte engagiert sich über die Webseite GPL-Violations für die Einhaltung der GPL.

Linux-Magazin: Der juristische Streit mit Skype hat inzwischen schon eine längere Geschichte. Hatten Sie seit dem ersten Urteil im Juli noch persönlichen Kontakt zu dem Unternehmen?

Welte: Nein. Nur die Anwälte haben miteinander gesprochen. Das habe ich auch aufgegeben, wenn Firmen die Rechte der GPL verletzen. Früher habe ich versucht an die betreffenden Unternehmen Briefe zu schreiben, aber das hat nie funktioniert. Die haben nur verzögert und darauf gewartet, dass sich das von alleine regelt. Auf eine Abmahnung reagieren die schon eher.

Linux-Magazin: Der Skype-Anwalt argumentierte bei der Anhörung, dass der Hinweis auf die Quellen im Internet ausreichen müsse. Und auch der Richter fragte, ob das Brennen der Quellen auf CD nicht eher steinzeitlich sei. Wäre es an der Zeit, die GPL dahin gehend großzügiger auszulegen?

Welte: Das ist eine sehr eingeschränkte Sichtweise. In Asien und auch vielen anderen Ländern ist die Internetanbindung bei weitem nicht so gut; die Entwickler ziehen sich da nicht mal eben so ein paar Megabyte aus dem Netz. Wenn ein Produkt physisch vertrieben wird, sollten auch die Quellen auf analogen Medien mitgeliefert werden, das hat durchaus seine Berechtigung.

Linux-Magazin: Sie engagieren sich für freie Software, nicht nur für die, die Sie selbst schreiben. Sie haben auch bereits mehrere Prozesse geführt. Wer trägt dafür denn die Kosten?

Welte: Das ist eigentlich kein Problem, es gibt auch Spenden. Aber ich fände das auch nicht schlimm, wenn ich das selber tragen müsste. Ich betrachte das als Berufsrisiko. Ich bin Entwickler und ich verdiene schon seit elf Jahren mein Geld mit freier Software, also kümmere ich mich auch um die damit verbundenen Rechte.

Mahnende Worte

Der Richter schickte bei der neuerlichen Anhörung mahnend voraus, dass ein Teil der Gründe, die Skype für die Berufung angeführt hatte, nicht ausreichend belegt seien und keine Berücksichtigung fänden. Dazu zählten wettbewerbsrechtliche Überlegungen. Der Skype-Anwalt schickte voraus: "Die Wirksamkeit der GPL steht für uns nicht zur Debatte." Dem Argument, aus Kostengründen sei ein CD-Beipackzettel als Hinweis auf die Verfügbarkeit des Quellcode ausreichend, ließ Weltes Anwalt Till Jaeger nicht gelten: Die Weitergabe der Quellen sei eine wesentliche Bedingung der GPL und das Kostenargument ziehe nicht, weil bei Linux keine Lizenzgebühren anfielen.

Der deutliche Hinweis des Gerichts auf die geringen Erfolgsaussichten führte nach kurzer Beratung zu dem Entschluss von Skype, die Berufung zurückzuziehen.

Bei der Anhörung verwiesen die Anwälte darauf, dass Skype das strittige VoIP-Telefon in anderen Ländern verkaufe, ohne Code mitzuliefern. Welte kommentierte dies mit Blick auf das deutsche Urteil: "Ich bin mir sicher, dass sich diese Rechtsauffassung auch in anderen Ländern durchsetzen wird." (uba)

Infos

[1] GPL-Violations: [http://www.gpl-violations.org]

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