Leise und klammheimlich will ein Regierungsentwurf [1] die Strafprozessordnung (StPO, [2]) ändern, um das, was Europa in der Cybercrime Convention beschlossen hat, in deutsches Recht umzusetzen. Positiv ausgedrückt geht es um eine Lockerung bestehender Überwachungsverbote - kritisch betrachtet handelt es sich um den bisher größten Lauschangriff in der Geschichte unserer Demokratie.
Gummiparagraf
Leise geht die Umsetzung deshalb vonstatten, weil gleichzeitig das Telekommunikationsgesetz (TKG, [3]) umgebaut wird, um die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen, die in der breiten Öffentlichkeit höhere Wogen geschlagen hat. Der Grund ist vermutlich, dass die Vorratsdatenspeicherung konkret ausformuliert ist, während die Strafprozessreform weitgehend aus dem besteht, was Juristen Gummiparagrafen nennen.
Die bisher geltenden Regeln für die Telekommunikationsüberwachng finden sich in den Paragrafen ab Paragraf 100a der StPO. Das Prinzip ist im Wesentlichen das Folgende: Wenn der Ermittlungsbehörde, meist der Staatsanwaltschaft, konkrete Verdachtsmomente vorliegen, dass jemand Straftaten von erheblichem Gewicht begeht, beantragt der Staatsanwalt bei Gericht die Überwachung der Telekommunikation, um auf diesem Wege Beweismittel zu gewinnen, die die Straftaten nachweisen können.
Richtervorbehalt? Das machen wir später
Der Staatsanwalt geht mit der vom Richter unterschriebenen Anordnung zum Telekommunikationsbetreiber und holt sich von dem die nötigen Daten beziehungsweise nutzt dessen Schnittstellen. Der Betreiber ist zur Mithilfe verpflichtet. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ausnahmsweise, in der Praxis vermutlich vielfach die Regel, erteilt der Staatsanwalt selbst eine Eilanordnung zur Überwachung, die er nachträglich vom Gericht genehmigen lässt.
Soweit das bisher geltende Prinzip: Die richterliche Anordnung ist erforderlich, weil jede Telekommunikationsüberwachung einen Eingriff in Grundrechte darstellt, über den Verwaltungsbehörden (zu denen auch die Staatsanwaltschaft zählt) nicht selbstständig und unkontrolliert entscheiden sollen, sondern ein unabhängiger Richter.
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