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Dass Novell und Microsoft die Patent-Problematik bei dem jüngst verkündeten Pakt [1] als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit nennen, ist nur auf den ersten Blick verwunderlich: "Das Beilegen der Patent-Problematik ermöglicht es uns, uns gemeinsam auf Virtualisierung und die Verwaltung von Internetdiensten zu konzentrieren." Längst gehört es in den USA zum Geschäft größerer Unternehmen, ein Patent-Portfolio anzulegen, das sich gegenüber weniger finanzstarken Konkurrenten sehr gut als Drohkulisse einsetzen lässt. Für die Rolle des allein durch Drohungen gefährdeten Konkurrenten qualifizieren sich neben kleineren Unternehmen besonders Open-Source-Projekte.
Das alte Europa
Traditionell sieht die Rechtslage in Europa anders aus: Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) von 1973 betrachtet Software "als solche" nicht als patentierbar. Nach langen Diskussionen und Versuchen, die Gesetzesvorlage im Hauruckverfahren am Parlament vorbeizudirigieren, scheiterte die "Richtlinie zur Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" vorerst am 6. Juli 2005 mit 95-prozentiger Ablehnung durch das Europäische Parlament.
Dieser Rechtauffassung folgte das Londoner Berufungsgericht am 27. Oktober 2006: Es wies den Schutzanspruch eines Australiers auf ein Verfahren zur Computer-gesteuerten Erstellung rechtskonformer Dokumente zurück. Besonders bemerkenswert ist, dass die englischen Richter das Europäische Patentamt auffordern seinen Kurs darzulegen [2].
Dass Klärungsbedarf besteht, zeigt anschaulich der fiktive "patentierte Webshop" des Fördervereins für eine freie informationelle Infrastruktur [3]: Bereits für das Konzept des Onlineshops existiert ein formalrechtlich gültiges Patent, ebenso für die Karteireiter der Benutzeroberfläche, den elektronischen Warenkorb sowie für die Idee, eine Programmauswahl im Internet durch die Abbildung eines Fernsehers zu symbolisieren. Die Spanne bereits erteilter Softwarepatente reicht von Audiokompressionsverfahren bis zum berühmt-berüchtigten Fortschrittsbalken.
Nur ein Missverständnis?
"Das EPA (Europäische Patentamt) erteilt keine Softwarepatente" - das behauptet die Infobroschüre "Computerimplementierte Erfindungen und Patente" der Behörde. Schuld an etwaigen Missverständnissen sei die irreführende Bezeichnung "Softwarepatente". Nach den Ausführungen der Behörde sind nicht "Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten und mathematische Verfahren oder ähnliche Methoden" patentierbar, sondern nur Methoden, die einen "technischen Effekt" entfalten.
In diesem Kontext ist relevant, wie die "Richtlinien für die Prüfung" des Europäischen Patentamts den Begriff "technischen Effekt" [4] definieren: Sie rechnen dazu bereits "die Verarbeitung von Daten, die Gegenstände verkörpern" oder "die Verwaltung der erforderlichen Computerressourcen" - alles in allem eine Formulierung, die kaum ein Computerprogramm oder -betriebssystem ausschließt.