Open Source im professionellen Einsatz

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Selbstständig mit Linux - Juristische Besonderheiten im Open-Source-Geschäft

Rechtlich stark

Sich einfach an den Rechner setzen und mit Linux Geld verdienen? Zuvor gilt es für den (Ein-Mann-)Unternehmer, eine geeignete Rechtsform für seine Firma zu finden, wasserdichte Verträge zu schließen, Steuermodelle abzuwägen und sich gegen alle möglichen Risiken abzusichern.

Wer mit Open-Source-Software selbstständig seinen Lebensunterhalt verdienen will, taucht in einen wachsenden Markt ein. Die Nachfrage steigt und der Konkurrenzdruck ist - noch - nicht so groß, wie in anderen Sparten. Die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für die erfolgreiche Berufsausübung sind trotzdem dieselben.

Pakte und Übereinkommen

Die wichtigsten Rechtsaspekte, die der Linux-Profi als Unternehmer bedenken muss, sei es als Programmierer oder als Systemhaus, heißen: Vertragsabwicklung mit Kunden und Lieferanten; Verhältnis zu Mitarbeitern; Vorschriften des Strafrechts [1]; Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Dieser letzte Aspekt birgt zusätzlich steuer- und haftungsrechtliche Auswirkungen.

Im Vertragsrecht ist Streit nicht selten. Sind bei Vertragsschluss noch alle einig - wenn etwas schief läuft, zeigt sich, dass die Parteien im Detail abweichende Vorstellungen hatten, und es kommt zur Klage. Ein Gerichtsverfahren ist aber die Ausnahme, weil die Partner häufig eine einvernehmliche Lösung erreichen.

Wer schreibt, der bleibt

Die wenigen echten Konflikte vermeidet, wer vorab zwei Grundsätze beachtet: Alles aufschreiben, auch das Warum aufschreiben. Ein Vertrag ist kein Selbstzweck. Es ist falsch, Punkte, über die sich die Parteien einig sind, gar nicht oder nur stichwortartig festzuhalten und - um dem Ganzen eine vermeintlich professionelle Form zu geben - darum herum irgendwelche Musterklauseln zu packen, die gar noch aus dem Internet gezogen sind. Wichtig sind Leistungen und Gegenleistungen des Vertrages, das Pflichtenheft, Leistungsbeschreibungen, Termine und Bedingungen.

Ein guter Vertrag muss nicht besonders elegant, aber gut kommentiert sein. Das betrifft nicht nur Ursprungsvereinbarungen, sondern gerade auch Änderungen und Anpassungen, die im Laufe eines Projekts immer wieder nötig sind. Wenn es unmöglich ist, jeden Änderungswunsch vorab durch Schriftverkehr mit dem Auftraggeber festzulegen, ist ein Bestätigungsschreiben zweckmäßig. In ihm sollte festgehalten sein, wie der Beauftragte die Änderung verstanden hat, bevor er sich an die Arbeit macht.

Hilfreich ist es, den fertigen Vertrag von einem Dritten lesen zu lassen, der von der Materie keine Ahnung hat. Dann ist ein technisch unverbildeter Mitarbeiter oder Ehepartner von unschätzbarem Wert. Wenn Dritte verstehen, worum es geht und was zu tun ist, ohne mehr als technische Fachausdrücke nachzufragen, dürften es auch Richter verstehen.

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Ausgabe 07/2013

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