Open Source im professionellen Einsatz

Die monatliche GNU-Kolumne

Brave GNU World

Diese Kolumne berichtet aus der Perspektive von GNU-Projekt und FSF über Projekte und aktuelle Geschehnisse im Umfeld freier Software. Diese Ausgabe widmet sich zentral der Neuauflage des wichtigsten Dokuments freier Software, der General Public License (GPL).

Abbildung 1: Die Free Software Foundation bezieht die Community bei der Diskussion um die kommende GPL-Version 3 mit ein. In einem Wiki diskutieren die Teilnehmer Passagen des Lizenztextes.

Abbildung 1: Die Free Software Foundation bezieht die Community bei der Diskussion um die kommende GPL-Version 3 mit ein. In einem Wiki diskutieren die Teilnehmer Passagen des Lizenztextes.

Manchmal scheinen die einfachen Fragen schwieriger zu sein als gedacht: Als ich bei der Abschlusszeremonie des III Encontro de Software Livre do Amazonas (ESLAM) in Manaus, Brasilien, beispielsweise vorschlug, das Publikum nach den vier Freiheiten freier Software zu fragen, meldeten sich sehr zögerlich vier Personen von mehreren hundert. Erst die vierte war in der Lage, die Frage richtig zu beantworten.

Für die Organisatoren war es ein Schock, für mich eine ernste Überraschung. Ich hatte wenige Hände erwartet, aber so wenige? Meine Vermutung, die ich auf dem nächsten Linux-Tag testen werde, ist, dass es in Deutschland auch nicht besser aussähe. Tatsächlich lässt eine kürzlich von der Fraunhofer-Gesellschaft [1] veröffentlichte Studie in dieser Beziehung noch Schlimmeres befürchten. Daher - bevor es in die Details der Überarbeitung der General Public License (GPL) geht, die letztlich in die Version 3 einfließen (Abbildung 1) - noch einmal Grundsätzliches zum Mitlernen für alle, die neu dabei sind oder eine Auffrischung brauchen (Abbildung 2).

Abbildung 2: Die verschiedenen Kategorien freier Software überlappen sich aus der Sicht der Free Software Foundation partiell.

Abbildung 2: Die verschiedenen Kategorien freier Software überlappen sich aus der Sicht der Free Software Foundation partiell.

Freie Software

Freie Software definiert sich ausschließlich über die Freiheit, niemals den Preis. Insbesondere kommerzielle freie Software ist völlig normal und erwünscht. Freie Software definiert sich durch die Freiheit der unbegrenzten Benutzung zu jedem Zweck, die Freiheit des Studiums und Verständnisses, die Freiheit der Veränderung und die Freiheit der Weitergabe in originaler oder veränderter Form. Gewährt Software diese vier Freiheiten, ist es freie Software.

Auf diese Weise kommt der Begriff seit den 80er Jahren zum Einsatz, die erste publizierte Definition in dieser Form erfolgte 1989 in den "GNU\'s Bulletins" [2]. 1997 definierte das Debian-Projekt in den Debian Free Software Guidelines den Begriff neu [3]. Im Jahr 1998 übernahm die Open Source Initiative (OSI) diese Definition, um den Begriff Open Source zu definieren.

Außerdem gibt es noch andere Begriffe, etwa Libre Software und Kombinationen wie Free and Open Source Software (FOSS) oder gar Free/Libre/Open Source Software (FLOSS), die nach 2000 aufkamen. Da in ihrer Definition die Begriffe freie Software, Libre Software und Open Source eine fast identische Software-Menge bezeichnen, erzeugen die kombinierten Begriffe im besten Fall Redundanz und häufig Verwirrung.

All diese Definitionen und Begriffe dienen zum Unterscheiden zwischen freier und unfreier Software, auch proprietäre Software genannt. Das ausschlaggebende Kriterium ist die Lizenz: Freie Software erscheint keinesfalls ohne Lizenz, wie Anwender manchmal irrtümlich annehmen. Sie unterliegt meist einer Copyright-Lizenz, die allen Nutzern ausdrücklich die vier genannten Freiheiten gewährt. Public-Domain-Software erfüllt ebenfalls diese Definition, ist aber eine extreme Ausnahme.

Ein weiterer Spezialfall freier Software ist das so genannte Copyleft - ein Wortspiel mit dem Begriff Copyright: Copyleft-Lizenzen gewähren nicht nur die vier Freiheiten, sie schützen diese auch. Ein Autor darf Software unter einer Copyleft-Lizenz bei Weitergabe nicht von den Freiheiten trennen.

Fragen und
Anregungen

Für Ideen, Anregungen und Kommentare zur Brave GNU World steht die Adresse [column @brave-gnu-world.org]zur Verfügung. Die Homepage des GNU-Projekts findet sich unter [http://www.gnu.org]. Georgs Kolumne "Brave GNU World" steht online unter [http://brave-gnu-world.org] und die Initiative "We run GNU" betreibt eine Webseite unter: [http://www.gnu.org/brave-gnu-world /rungnu/rungnu.de.html]

Die erste Lizenz nach diesem Prinzip war die General Public License (GPL) des GNU-Projekts, unter der mehr als die Hälfte der freien Software weltweit veröffentlicht ist, einschließlich des Linux-Kernels. Das führt zu dem Missverständnis, nur Copyleft sei freie Software. Das ist aber falsch: Copyleft ist ein weit verbreiteter Spezialfall freier Software. Die GPL und ihre kleine Schwester, die Lesser General Public License (LGPL), haben seit 15 Jahren alle Erwartungen übertroffen und gelten zu Recht als großer Wurf von Richard Stallman.

In den vergangenen Jahren hat sich die Welt aber weiterentwickelt und die Anforderungen haben sich geändert. Daher erklärte die Free Software Foundation das Jahr 2006 zum Werkstattjahr der GNU General Public License (GPL). Jetzt gibt es den ersten Entwurf und die erste Konferenz zu diesem Thema ging über die Bühne. Zeit, sich mit der Frage nach der rechtlichen Absicherung freier Software intensiver zu beschäftigen.

GPL-Version 3

Eine Lizenz wie die GNU General Public License zu überarbeiten ist ein größeres Unterfangen, das in vier Komitees bearbeitet wird, die Eben Moglen koordiniert. Mehr Informationen finden sich unter [http://gplv3.fsf.org], zum Beispiel Details über die Definition des Prozesses [4] sowie die Gründe für Änderungen im Entwurf [5].

Allerdings scheint es trotzdem bereits zu den ersten Missverständnissen gekommen zu sein, wie die Reaktion von Linus Torvalds zeigt, die viele Medien verkürzt wiedergegeben haben. Obwohl Linus in der weiteren Diskussion deutlich differenzierte, blieb der Eindruck bei einigen Leuten hängen, Torvalds sei gegen die GPLv3. Daher scheint es wichtig, einige der kritischen Aspekte und ihre Begründung zu beleuchten.

Die Überarbeitung soll die Sprache der GPL einfacher und eindeutiger machen. In den letzten Jahren ist es zu Diskussionen über die Bedeutung bestimmter Passagen gekommen. Außerdem existierte immer ein sehr starker Bezug zwischen der Lizenz und dem US-Copyright. Um vom US-Recht wegzukommen und sich dabei nicht in andere nationale Rechte zu verwickeln, spricht die GPLv3 vom Propagieren (propagate) und vermeidet bewusst den Begriff des Verbreitens (distribute), dem in unterschiedlichen nationalen Rechtsräumen feste Definitionen und Auslegungen zugrun-de liegen.

Außerdem spricht der neue Text von der Covered Work, was sich im Deutschen wohl am besten als "Gegenstand der Lizenz" bezeichnen lässt. Besonders wichtig ist die Abgrenzung von Quellcode und Binärcode: Für Menschen unleserlich gemachte Quellcodes, im Englischen auch Obfuscated Codes [6] genannt, zählen für die GPLv3 nun eindeutig als Binärcodes. Damit stellt der Lizenztext sicher, dass der Quellcode die Anforderungen an Studium und Verändern erfüllt.

Da es immer Versuche gab und gibt, die Lizenz scheinbar zu erfüllen, ohne dabei den Quellcode tatsächlich weiterzugeben, definiert die GPLv3, was unter dem Complete Corresponding Source Code zu verstehen sei. Auf Deutsch würde man das wohl als vollständigen entsprechenden Quellcode bezeichnen.

Sektion 2 der GPLv3 versucht die Beziehung zum Copyright und dem Urheberrecht weiter zu präzisieren. Da die internationale Rechtsprechung diese Stellen zum Teil unterschiedlich interpretiert und Anwendern diese nicht immer kennen, meint der Text ausdrücklich Rechte, die viele Länder implizit gewähren. Dazu gehört unter anderem das Recht auf private Veränderungen, die nach der allgemeinen Interpretation der GPL-Version 2 immer erlaubt waren. Die GPLv3 macht dies explizit, knüpft es aber an die Bedingung, andere nicht auf Patentverletzung für die Verwendung desselben Programms zu verklagen.

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