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Europäisches Parlament beschließt Ende der Patentrichtlinie

Abgelehnt!

Die lange geplante europäische Richtlinie zur Patentierung so genannter computerimplementierter Erfindungen ist tot und sowohl ihre Befürworter als auch ihre Gegner scheinen zufrieden - vorerst.

Abbildung 1: Bei einer Abstimmung im Straßburger EU-Parlament fand die geplante Patentrichtlinie am 6. Juli keine Mehrheit.

Abbildung 1: Bei einer Abstimmung im Straßburger EU-Parlament fand die geplante Patentrichtlinie am 6. Juli keine Mehrheit.

Die Brüsseler Lobbyschlacht um Softwarepatente hat ein vorläufiges Ende gefunden. Das EU-Parlament lehnte am 6. Juli die Richtlinie des Ministerrats mit überwältigender Mehrheit ab. Nach Ansicht zahlreicher Kritiker hätte die Richtlinie Patente auf reine Computerprogramme ermöglicht. Die Befürworter bestritten dies zwar bis zuletzt, allerdings büßten ihre Argumente mehr und mehr Glaubwürdigkeit ein.

Überwältigende Ablehnung

Von den insgesamt 732 Parlamentariern kamen 680 zur Abstimmung - für ein derart kompliziertes Thema ein sehr großer Anteil. Die Ablehnung der Richtlinie konnte 648 Stimmen auf sich versammeln, nur 14 Abgeordnete stimmten für die Annahme, 18 enthielten sich. Die große Zahl der Ablehnungen rührt daher, dass sowohl die Befürworter einer weit gehenden Patentierbarkeit von Software als auch deren Gegner dank der unsicheren Mehrheitsverhältnisse die Strategie "Besser keine Richtlinie als eine schlechte" verfolgten - die Interpretation von "schlecht" variiert dabei allerdings.

Letztlich entschied also das Parlament, nichts zu entscheiden. Es gab eine Liste von 21 Änderungsvorschlägen, für die der ehemalige französische Premierminister Michel Rocard sein ganzes politisches Gewicht in die Waagschale warf. Er wertete das Verhalten der EU-Kommission und des Rates in den letzten Jahren als Affront gegen den europäischen Parlamentarismus; Rat und Kommission hatten wiederholt Änderungswünsche des Parlaments missachtet.

Keine Mehrheit für Rocard

Die Änderungsvorschläge von Rocard zielten auf eine Begrenzung der Patentierbarkeit und fanden die Zustimmung auch entschiedener Gegner von Softwarepatenten, beispielsweise des Fördervereins für eine "Freie Informationelle Infrastruktur" (FFII). Auch innerhalb des Parlaments galten sie als aussichtsreich, konnten aber in Probeabstimmungen keine Mehrheit erreichen. Da eine Chance zur Änderung der Richtlinie erst nach deren prinzipieller Annahme bestanden hätte, erschien die Ablehnung als einzig möglicher Weg für die Softwarepatentgegner.

Auch die Befürworter einigten sich in letzter Minute auf die Ablehnung, um das Risiko eines rechtlich verbindlichen Verbots von Softwarepatenten in Europa zu vermeiden. Sie halten sich jetzt zugute Brüssel vor Chaos bewahrt zu haben. Dabei gerieten sie immer stärker unter Druck. Das amerikanische "Wall Street Journal" berichtete über Interessenkonflikte bei dem Koordinator des Rechtsausschusses Klaus-Heiner Lehne (EVP/CDU), der gleichzeitig Partner bei einer großen Anwaltssozietät ist. Die zählt den gewerblichen Rechtsschutz, also auch das Patentwesen, zu ihren Kernkompetenzen.

Lehne wurde im Jahr 2003 gezielt für "Regulierungsangelegenheiten" angeworben, als der Berufspolitiker und Europarechts-Experte bereits im EU-Parlament saß. In einer damaligen Pressemeldung heißt es: "Mit der Gründung des Praxisbereichs Regulatory Affairs wollen wir der wachsenden Bedeutung dieses Beratungsfelds Rechnung tragen. Unser Ziel ist es, ein Frühwarnsystem für unsere Mandanten zu etablieren, um sie bereits im Vorfeld zu gesetzgeberischen Maßnahmen strategisch beraten zu können." Laut Aussagen des FFII soll Lehne vor allem für Siemens immer ein offenes Ohr haben.

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