Spamfilter und das Verbot der Datenunterdrückung
Leeren verboten!
Überflutete Mailboxen und jeden Tag mehr Spam und Viren sind des Mail-Admin Gräuel. Neue Bestimmungen im Strafrecht verbieten es ihm jedoch, diesen Datenmüll zu löschen.
Überflutete Mailboxen und jeden Tag mehr Spam und Viren sind des Mail-Admin Gräuel. Neue Bestimmungen im Strafrecht verbieten es ihm jedoch, diesen Datenmüll zu löschen.
Bei Briefen und Paketen weiß jeder Bescheid: Das Postgeheimnis ist fast unantastbar. In diesem Bereich ist das Verhältnis von unerwünschter Werbung und echter Post noch harmlos - ganz anders bei der elektronischen Variante. Wer seine Mails vor lauter Werbung nicht übersehen will, wird nach allen Regeln der Kunst filtern und glücklich sein, wenn Provider oder Arbeitgeber schon ausgedünnte Mailboxen bereitstellen. Wer so aussortiert, läuft aber nicht nur Gefahr, echte Mails als vermeintlichen Spam auszusondern, sondern sieht sich seit kurzem auch vom Strafrecht bedroht. Die Paragrafen 206 und 303a StGB (siehe Kästen) verbieten es, bestimmten Spam zu filtern.
Die Aussage der Vorschriften ist dabei dieselbe, die bereits das Postgeheimnis trägt: Von fremden Nachrichten lässt man die Finger. Nicht mehr nur von verschlossenen, körperlichen Briefen, sondern auch von elektronischer Kommunikation jeder Art. Das Gesetz folgt so dem technischen Fortschritt.
Manche Juristen wollen unterscheiden, je nachdem, ob es um echten Spam geht, also unverlangt zugesandte Werbung, oder um virenverseuchte E-Mails. Bei Viren sei, so die Begründung, stets von einem Einverständnis des Empfängers auszugehen, dass die entsprechenden Mails gelöscht würden.
Wer so argumentiert, der übersieht, dass zwar die ganz überwiegende Anzahl der Internetnutzer liebend gern auf Spam verzichten würde, andererseits mancher Mail- oder Sysadmin vielleicht die Virenträger gerne untersuchen möchte - in gesicherter Umgebung natürlich. Ein fiktives Einverständnis ist deswegen ausgeschlossen; es lässt sich einfach kein Unterschied zwischen Spam- und Virenopfer herbeireden.
Wer nur eigene, also an ihn selbst gerichtete E-Mails filtert, handelt stets rechtmäßig. Das Problem taucht nur dort auf, wo es um fremde Mails geht. Das betrifft alle Provider, aber auch Unternehmen und Organisationen, die den empfangenen Mail-Traffic auf Viren oder Spam prüfen. Die umgekehrte Richtung ist eher die Ausnahme: Die Mails durch den Filter jagen, die von den eigenen Mitarbeitern verschickt werden. Die Rechtsgrundsätze gelten aber auch hier, unabhängig von der Richtung der verschickten Post.
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