Wie bei Open-Source-Software haben frei nutzbare Inhalte den Vorteil, dass jeder fremde Werke weiterentwickeln oder bei neuen Werken auf Bewährtes zurückgreifen kann. Der erste Punkt führt zur Steigerung der Qualität, der zweite dazu, dass das Rad nicht ständig neu erfunden werden muss. Wer zum Beispiel einen Open-Source-Mailclient schreibt, kann auf bewährte Open-Source-Texteditoren zurückgreifen und muss keinen neuen schreiben.
So auch bei Open Content: In E-Learning-Projekten dürfen die Teams auf bestehende Texte zurückgreifen und können sich auf die Anpassung oder die Übersetzung konzentrieren. Viele deutsche Betreiber solcher Weiterbildungsdatenbanken fördern gemeinsam unter dem Dach des DIN eine entsprechende Standardisierung[1].
Was ist Content?
Der Begriff Content umfasst die Inhalte aller Werke, unter anderem Texte, Bilder, Musik (als Audio-Files, als Noten oder sonst wie), Videoclips und Datenbanken. Es kommt nicht darauf an, ob die Daten digital oder analog (etwa ausgedruckt) vorliegen. Open Content bezieht sich nicht auf Computerprogramme, sondern nur auf sonstige Daten - was zu der akademischen Frage führt, welche Daten noch zum Programm gehören und welche bereits zusätzliche Daten sind.
Open ohne Source?
Bei Content scheint es auf den ersten Blick keine Trennung zwischen Binary und Quellcode zu geben. Eine Textdatei kann sowohl gelesen als auch bearbeitet werden. Doch auch bei Content gibt es Fassungen, die die Bearbeitung erschweren: Eine PDF-Datei ist zwar lesbar, aber schlecht zu ändern oder korrigieren. Ähnlich ist es mit Musikstücken, die von 64 Tonspuren auf zwei Stereokanäle zusammengemischt sind, oder beim Speichern von Vektorgrafiken als Bild: um Änderungen vorzunehmen, benötigt man die Ausgangsdateien.
Während man Binärprogrammen die zugehörigen Quellen einfach und ohne viel Aufwand beifügen kann, ist der Umfang der Quellen von Open Content unbestimmt, die Pflicht zur Weitergabe wäre oft unangemessen. Stellt ein Wissenschaftler sein 500-seitiges Buch als Open Content zur Verfügung, kann man von ihm nur dann verlangen, zugleich für alle enthaltenen Grafiken und Tabellen die entsprechenden Dateien mitzuliefern, wenn er das Buch selbst via DTP erstellt hat. Bei einem - geschnittenen - Film würden die Quellen völlig ausufern. Müsste auch jeder Kinobesucher einen Datenträger erhalten?
Vor dieser Abwägung zwischen Zumutbarkeit und Bearbeitungsoffenheit stand das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), als es für den Universitätsverband Multimedia Nordrhein-Westfalen eine Open-Content-Lizenz entwickelte[2]. Die so entstandene "Lizenz für Freie Inhalte" (LFI) enthält ein Copyleft - also die Verpflichtung, Bearbeitungen wieder unter der LFI zu lizenzieren.
Die Quellen sind als "die zur weiteren Bearbeitung des Werkes erforderlichen digitalen Daten" (Ziffer 6 LFI) bereitzustellen - mit Einschränkungen, um die Nutzung nicht übermäßig zu erschweren. Die Verpflichtung besteht nur so weit, wie der Weitergebende selbst die Quellen erhalten hat. Wer beispielsweise Unterrichtsmaterialien im PDF-Format erhalten hat, darf sie weitergeben, ohne Quelldateien erstellen zu müssen. Wurden Daten analog - zum Beispiel ausgedruckt - weitergegeben, müssen ebenfalls keine Quellen mitgeliefert werden.