Eine besonders beliebte Form des Online-Publishings sind so genannte Wiki Wiki Webs, kurz Wikis genannt. Der Name leitet sich vom hawaiianischen "wiki wiki" ab, was soviel wie "schnell" bedeutet. Schnelligkeit war auch das Ziel von Ward Cunningham, Erfinder und Namensgeber dieses Konzepts zur Dokumentenerstellung in Netzwerken. Cunningham initiierte 1995 das erste Wiki als Annex zum Portland Pattern Repository[1] und schrieb auch die Software dafür. Sie sollte flotte und unproblematische Onlinetexte möglich machen, an denen sich eine Vielzahl von Personen beteiligen kann.
Jurawiki
Wikis haben eine Client-Server-Architektur, die es erlaubt, mit einem herkömmlichen Browser als Wiki angelegte Webseiten zu bearbeiten und mit einfachen Formatierungen zu versehen. Die Server-Seite verwendet eine Wiki-Software mit Datenbankfunktion. Als Wiki-Software gibt es neben dem Urprogramm auch Clones wie ZWiki[2], PHP Wiki[3], Open Wiki[4] und Moin Moin[5] unter Open-Source-Lizenzen.
Wikis enthalten auf ihrer Startseite, der Frontpage, meist einige Hinweise zu ihrem Zweck und eine Beschreibung, wie das Wiki funktioniert und Seiten zu erzeugen sind. Damit kann auch der technisch unbedarfte Nutzer Texte neu erstellen, überarbeiten, Fragen posten oder Diskussionsbeiträge verfassen. Es gibt sogar ein Jurawiki, das juristische Informationen sammelt[6].
Die Anwendungsbereiche sind vielfältig. So können Wikis als bloßes Diskussionsforum[7] genutzt werden oder für die Erstellung einer umfassenden Enzyklopädie wie bei Wikipedia[8], das bereits über 100000 Einträge verzeichnet. Wissen und Informationen sammeln gehört zu den beliebtesten Nutzungsmöglichkeiten - das Linux-Wiki ist ein klassisches Beispiel dafür[9]. Allerdings taugen Wikis auch als Groupware oder sogar als Content-Managementsystem.
Lizenzen
Die rechtlichen Aspekte der Wikis sind jedoch noch nicht geklärt oder ihren Nutzern nicht bekannt, das zeigen die Nutzungsbedingungen im deutschen Linux-Wiki oder die Diskussion zu Rechtsfragen im Jurawiki.
Eine wichtige Rolle spielt zunächst das Urheberrecht. Die überwiegende Zahl der mit einem Wiki editierten Seiten hat die erforderliche Schöpfungshöhe, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Damit stellt sich die Frage, in welcher Form seine Inhalte außerhalb des Wikis selbst genutzt werden dürfen, in dem sie veröffentlicht wurden. Hinzu kommt das Problem, ob und in welchem Umfang Wiki-Beiträge verändert werden dürfen. Nicht alle Wikis geben eine Lizenz vor, wie dies etwa bei Wikipedia der Fall ist. Dort sollen alle Beiträge der Free Documentation License (FDL)[10] der FSF unterstehen.
Sofern in einem Wiki keine Lizenzen verwendet werden, ist von einer stillschweigenden Einräumung von Nutzungsrechten auszugehen: Wer in einem Wiki einen Beitrag schreibt, erklärt sich damit einverstanden, dass der Betreiber des Wikis oder jedenfalls der Inhaber der Domain diesen Beitrag online öffentlich zur Verfügung stellt.
Damit ist aber noch nicht ohne weiteres die Erlaubnis verbunden, den Beitrag auch auf anderen Webseiten oder gar außerhalb des Online-Bereichs zu verwenden: Wer einen Beitrag für Jurawiki schreibt, gibt damit noch nicht sein Einverständnis, dass sein Text in Buchform gedruckt oder auf einer CD-ROM vertrieben wird. Dazu bedarf es der Lizenzierung unter einer entsprechend umfassenden Lizenz wie der FDL oder Open Content License[11].
Eine wirksame Lizenzierung setzt aber voraus, dass bei der Verwendung des Wikis deutlich auf die Lizenz hingewiesen wird. Öffentliche Lizenzen, die sich an jedermann richten, sind nach deutschem Recht als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anzusehen. Diese gelten aber nur dann, wenn von ihnen in zumutbarer Weise Kenntnis genommen werden kann, und zwar vor der Freigabe des Wiki-Beitrags. Ist das nicht der Fall, entspricht die Rechtslage derjenigen bei Wikis ohne Lizenzen.