Open Source im professionellen Einsatz

Softwarepatente im Wahljahr

Keiner will den schwarzen Peter

Öffentliche Distanzierungen und stillschweigende Patentgewährung sind typisch für die Haltung des Europäischen Patentamts. Der Autor schaut hinter die Kulissen von Politik und Behörden.

Der schwarze Peter liegt in Brüssel. Alles schaut gespannt auf die Europäische Kommission. Seit dem Frühjahr 2001 wird jeden Moment ein Vorschlag der Kommission für eine EG-Richtlinie zur "Klärung und Harmonisierung" der Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick auf Computerprogramme erwartet. Bislang scheuen die Gesetzgeber vor einem Konflikt mit dem Europäischen Patentamt (EPA) ebenso zurück wie vor einer Übernahme von Verantwortung für dessen Patenterteilungspraxis.

Die Eurolinux-Allianz[1], ein Bündnis von Verbänden und Software-Unternehmen, hat inzwischen über 100000 Unterschriften für die Befolgung des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ)[2] gesammelt, wonach Programme für Datenverarbeitungsanlagen ebenso wie Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche und geschäftliche Tätigkeit, mathematische Methoden, Wiedergabe von Informationen und andere Geistesleistungen, so originell sie auch sein mögen, keine technischen Erfindungen sind, da sie uns, so die traditionelle Auslegung, nichts Neues über Wirkungszusammenhänge von Naturkräften lehren[3].

Was will das Patentamt?

Die Eurolinux-Allianz erwartet von dem kommenden Richtlinienvorschlag Antworten auf drei kritische Fragen:

1998 begann das EPA, Patentansprüche auf informationelle Gegenstände (Computerprogrammprodukt, Computerprogramm, Datenstruktur) zuzulassen. Ist die Europäische Kommission bereit, diese Politik des EPA zu kritisieren und unwirksam zu machen?

1986 begann das EPA damit, Patentansprüche auf Rechenvorgänge (einschließlich Geschäfts- und Programmlogik) zuzulassen, bei deren Ablauf nur bekannte Hardware in bestimmungsgemäßer Weise eingesetzt wird. Ist die Europäische Kommission bereit, diese Politik des EPA zu kritisieren und unwirksam zu machen?

Bietet die Europäische Kommission Definitionen für Kernbegriffe wie "technisch", "Erfindung" oder "technische Erfindung" an? Halten diese Definitionen das Versprechen der Klärung und Harmonisierung? Könnte die Kommission Grenzfälle, wie sie beim EPA angemeldet wurden, zitieren und erklären, ob und warum es sich dabei um technische Erfindungen handelt oder nicht?

Die Europäische Kommission wird alle drei Fragen vermutlich verneinen und dies zugleich durch Pressemeldungen auszugleichen suchen, in denen von einer "klaren Absage an eine erweiterte Patentierbarkeit amerikanischen Stils" oder Ähnlichem die Rede sein wird.

Die federführenden Gesetzgeber in Brüssel und Berlin ziehen derzeit die Möglichkeit eines Konfliktes mit dem EPA und seiner Lobby nicht in Betracht. Andererseits möchten sie aber ungern für den Giftmüll verantwortlich sein, den das EPA unentwegt auf der Datenautobahn ablagert. Eine öffentliche "Konsultationsübung"[4] versandete, nachdem klar wurde, dass sich nur eine klägliche "wirtschaftliche Mehrheit" für das EPA-treue Sondierungspapier mobilisieren ließ. Auch zwischen den Generaldirektionen und Ministerien in Brüssel und Berlin wird das Thema gemieden. Derweil schaffen die Patentbehörden weiter vollendete Tatsachen, indem sie die bisherige EPA-Praxis festschreiben.

Diese unterscheidet sich nicht im Geringsten von der des US-Patentamts. So erhielt Adobe im August 2001 nach sechs Jahren Prüfung vom EPA das Patent auf Palettenmenüs mit Reitern[5], wie man sie in gewisser Weise bereits im Emacs-Dateipuffermenü kennt. Was das EPA so lange prüfte, bleibt unklar: Sowohl Beschreibung als auch Ansprüche sind identisch zur US-Anmeldung. Mit diesem Patent klagt Adobe in den USA bereits gegen Macromedia.

Vollendete Tatsachen

Ähnliches gilt beim Patent auf die Wiedergabe von Informationen durch binäre Verknüpfungshierarchien, mit dem ein Inkassobüro 50 Firmen abmahnt, die den Web-Standard RDF implementiert oder angewendet haben.

Die Hauptverantwortung für das Gruselkabinett der europäischen Softwarepatente liegt bei den EPÜ-Unterzeichnerstaaten. Deren Regierungen haben 1973 unabhängig von der Europäischen Gemeinschaft das EPA als zwischenstaatliches Verwaltungsorgan geschaffen. Die technischen Beschwerdekammern des EPA sind, anders als der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundespatentgericht (BPatG), nicht für grundlegende Rechtsauslegungsfragen zuständig. Ihre Entscheidungen sind nur für das EPA verbindlich. Gegen die Fehlentwicklungen kann die Bundesregierung beim EPA-Verwaltungsrat opponieren.

Diesen Artikel als PDF kaufen

Als digitales Abo

Als PDF im Abo bestellen

comments powered by Disqus

Ausgabe 07/2013

Preis € 6,40

Insecurity Bulletin

Insecurity Bulletin

Im Insecurity Bulletin widmet sich Mark Vogelsberger aktuellen Sicherheitslücken sowie Hintergründen und Security-Grundlagen. mehr...

Linux-Magazin auf Facebook